Unsere Verwaltungsdienstleistungen » von A bis Z
über diese Stichwortliste ...
Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
Nach dem Klick auf ein Stichwort erhalten Sie
- inhaltliche Informationen
- den zuständigen Fachbereich
- Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Vermissen Sie ein Stichwort ? Mit diesem Formular können Sie uns Ihre Vorschläge melden.
Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und Tätige im Sozialen Dienst; Beantragung einer Parkerleichterung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 30
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77425
Fax: 08151 148-11425
E-Mail: verkehrswesen@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30
Fachbereich 30 Verkehrswesen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77278
Fax: 08151 148-11278
E-Mail: oepnv@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.146
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg):
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen. Sie müssen sich über die BayernID mit der Online-Ausweisfunktion oder Ihrem authega-Zertifikat anmelden.
Stand: 31.10.2020